Da spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: Im Jahr 2021 gab es reichlich Schnee. Deshalb war 2021 der Winterdienst häufiger im Einsatz. Auch der Mindestlohn hat sich 2021 erhöht, so dass der finanzielle Aufwand für unsere Dienstleister stieg. Und die Heizenergie hat sich auch schon im letzten stark verteuert, was sich natürlich auch auf die Höhe der Betriebskosten erheblich auswirkte.
Ersten: Der Winter 2021 war hart und lang. Es wurde bis Ende April mehr Heizenergie verbraucht.
Zweitens: Dazu kommt, dass sich die Preise für Heizenergie von September bis Jahresende 2021 quasi verdoppelt haben.
Wenn Ihre bisher verwendeten Heizkostenverteiler durch die neuesten Heizkostenverteiler der DIWO ausgetauscht wurden, erhöhen sich die Verbrauchsanzeigen gegenüber jeglichem Vorgängersystems. Die erste Ablesung führt dann manchmal zu Irritationen, weil man davon ausgeht, dass die Steigerung der Verbrauchseinheiten auch eine höhere Heizkostenabrechnung zur Folge haben könnten. Diese Befürchtung ist allerdings unbegründet. Die neueste Entwicklung der elektronischen Heizkostenverteiler ist präziser als die Vorgängermodelle und hat aus Gründen der Messqualitätssteigerung einen empfindlicheren Anzeigefortschritt. Gemessen wird der ANTEIL der individuellen Heizkosten am GESAMTVEBRAUCH.
Welche Folgen haben generell erhöhte Verbrauchsanzeigen?
Die Kaltmiete erhöht sich nicht. Allerdings werden die Betriebskosten in den nächsten Monaten und vielleicht auch Jahren weiter steigen. Den Löwenanteil haben hier die Energiepreise. Aber auch die Preiserhöhungen im Dienstleistungssektor spielen eine wichtige Rolle.
Das ist ganz einfach. Zur letzten Betriebskostenabrechnung ab Oktober 2021 wurde eine neue Vorauszahlung festgelegt. Sie müssen also Ihre Vorauszahlung von Januar bis September 2021 mit neun multiplizieren und dazu für die letzten drei Monate des Jahres die veränderte Vorauszahlung summieren.
Natürlich können Sie auch in Raten zahlen. Die Mindestrate beträgt bei einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten 25,00 Euro.
Sie können Ihren Kundenberater per E-Mail erreichen. Oder Sie vereinbaren unter 03731 368-116 einen persönlichen Termin. Zurzeit haben wir viele Anrufe und Anfragen. Die Bearbeitungszeit kann sich daher also verzögern. Bitte haben Sie Geduld.
Auf keinen Fall. Sie können am besten Energie sparen, wenn Sie richtig Heizen und Lüften. Auf der Internetseitewww.heizspiegel.de finden Sie dazu gute Tipps.
Wohngeldstelle: Mieter die im Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, erhielten den sogenannten Heizkostenzuschuss am 31. August 2022
Grundsicherung im Alter: Mieter mit einer hohen Nachzahlung können sogar für einen Monat Sozialhilfe beantragen. Sobald die Betriebskosten-Abrechnung zugestellt wurde, gilt die Frist von einem Monat. In dieser Zeit ist eine Beantragung möglich. Beispiel: Die Zustellung erfolgte am 02. September 2022, die Frist läuft zum 1. Oktober 2022 aus. Danach ist keine Beantragung mehr möglich. Beantragen Sie die Hilfe formlos per E-Mail bei grundsicherung.hlu@landkreis-mittelsachsen.de. Sie müssen die Betriebskostenabrechnung und Gehaltsnachweise / Rentenbescheide mitsenden.
Gern hilft Ihnen auch die Stadt weiter: Ansprechpartnerinnen sind Frau Schüppel und Frau Schulz beim Amt für Soziales und Chancengleichheit der Stadt Freiberg, Heubnerstraße 15.
Ebenso kann ein Antrag auf Antrag SGB II / ALG II (Hartz IV) gestellt werden. Spätestens im Monat der Fälligkeit der Betriebskosten-Nachzahlung muss mindestens der Hauptantrag gestellt werden, damit der Anspruch geltend gemacht werden kann. Anträge auf SGB II /ALG II können beim Jobcenter Mittelsachsen per E-Mail mit Angabe der vollständigen Kontaktdaten angefordert werden. Die Antragsformulare werden dann per Post an die Antragsteller versendet. E-Mail: jobcenter-mittelsachsen@jobcenter-ge.de
Städtische Wohnungsgesellschaft
Freiberg/Sa. Aktiengesellschaft
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