13.11.2012
Kautions-Bürgschaft mit Sonderkonditionen für SWG-Neumieter
Wer bei der SWG eine Wohnung mietet, hinterlegt in der Regel eine Kaution. Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheitsleistung auf die er zurückgreifen kann, wenn der Mieter seinen Miet- oder Schadensersatzpflichten nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann. Die Kaution wird vom Mieter auf ein separates Kautionskonto des Vermieters bei der Bank eingezahlt oder überwiesen. Nun gibt es aber Lebenssituationen, in denen man dieses Geld für andere Investitionen benötigt, sei es für eine neue Küche oder eine Kinderzimmerausstattung, weil sich Nachwuchs angekündigt hat. Hierfür, aber auch als prinzipielle Alternative bieten wir ab sofort einen neuen Service für unsere Mieter an: Die Kautions-Bürgschaft.
Und so funktioniert sie: An die Stelle einer bar einzuzahlenden Summe auf einem Sparbuch oder einem Konto tritt eine Police, die dem Vermieter die gleiche Sicherheit gibt wie eine Barkaution. Der Mieter zahlt dafür eine jährliche Prämie, die sich an der Höhe der vereinbarten Kautionssumme orientiert. Tritt der Schadensfall ein, etwa in Form von Beschädigungen an der Mietwohnung bei Auszug des Mieters, ruft der Vermieter bei der Versicherung die Kautionssumme teilweise oder vollständig ab. Die Versicherung wiederum fordert den ausgezahlten Betrag dann vom Mieter zurück.
Mit der Deutschen Kautionskasse, dem Testsieger der Zeitschrift FOCUS MONEY und dem Marktführer für Mietkautionsbürgschaften in der Immobilienwirtschaft in Deutschland, haben wir einen Rahmenvertrag über die Moneyfix ®Mietkaution geschlossen. Mieter der SWG erhalten dadurch zusätzlich einen finanziellen Vorteil. Die sonst fällige Gebühr in Höhe von 50 Euro für die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde ent-fällt. Die Kautions-Bürgschaft können Sie schriftlich bei uns oder online über unsere Homepage beantragen. Die entsprechenden Formulare sind ab sofort verfügbar.
Bleibt uns nur zu sagen: Nutzen Sie diesen Service und Ihr Bargeld bleibt Ihnen zur freien Verfügung. Wir beraten Sie gern.
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