Versicherungen
Leider kann es vorkommen, dass das Eigentum des Mieters in Folge eines Sachschadens am Gebäude, zum Beispiel eines Wasserrohrbruches, in Mitleidenschaft gezogen wird.
Welche Versicherung ist zuständig?
Grundsätzlich gilt:
- Für Schäden am Eigentum des Vermieters (z. B. Gebäude bzw. Mieteinheit) ist der Gebäudeversicherer zuständig.
- Für Schäden am Eigentum des Mieters (z. B. Hausrat) ist der jeweilige private Hausratsversicherer zuständig.
Wir raten unseren Mietern deshalb dringend zum Abschluss der entsprechenden Versicherungen. (z. B. bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen)
Welche Vorteile haben Sie?
Alle Mieter der SWG erhalten bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen 10 % Rabatt bei den Versicherungsprämien in den folgenden Versicherungssparten:
- Hausratversicherung
- Allgemeine Haftpflichtversicherung
- Kfz-Versicherung
- Private Unfallversicherung

